Arbeitsrecht Bönen
Mobbing, Fristlose Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Schwangerschaft
Rechtsanwalt Gebauer steht Ihnen bei Fragen und Problemen zum Thema Arbeitsrechts auch in Bönen beratend zur Seite. Die Tätigkeit besteht dabei nicht nur in der Erstellung von Kündigungsschutzklagen gegen die (oftmals) betriebsbedingte Kündigung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Sie können selbstverständlich auch bei erhaltenen Aufhebungsverträgen, dem Ausbleiben von Lohnzahlungen und Gehaltszahlungen, bei Mobbing, bei der Durchsetzung der Rechte aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), bei erfolgten Abmahnungen und bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen auf die Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Gebauer vertrauen. Auch im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitgebers, sowie der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen können Sie sich an Herrn Gebauer wenden. Da Rechtsanwälte seit einiger Zeit (fast) uneingeschränkt bei Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten können, vertrete ich Sie gerne vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit. Dazu ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Sie mich persönlich in einer unserer Kanzleien im Ruhrgebiet aufsuchen. Selbstverständlich können Sie mir die notwendigen Unterlagen per E-Mail, Fax oder mit der Post zukommen lassen. Die Beratung kann dann telefonisch erfolgen. Die Kündigungsschutzklage, also die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers, ist die wohl am häufigsten geltend gemachte Klageart vor den Arbeitsgerichten. Bei der Kündigungsschutzklage wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung von dem zuständigen Arbeitsgericht überprüft. In einigen Fällen Herr Rechtsanwalt Gebauer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erwirken, die unseren Mandanten entschädigt. Des Weiteren gehören Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. Im Falle einer notwendigen Ausarbeitung eines Interessenausgleichs oder auch eines Sozialplans arbeiten wir eng mit den Betriebsräten und den Arbeitnehmern zusammen. Auch als Arbeitgeber in Bönen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung brauchen. Wir können Sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen oder der personellen Umstrukturierung des Betriebs beraten. |
Arbeitsrecht Bönen - Mobbing
Dadurch, dass in unterschiedlicher Weise „gemobbt“ werden kann, ist es schwierig eine genaue Definition zu finden. Im Arbeitsleben kann man jedoch von Mobbing ausgehen, wenn jemand fortgesetzt schikaniert, aber auch absichtlich benachteiligt wird. Das Mobbingverhalten kann sowohl mit Worten geschehen wie beispielsweise durch Beschimpfungen, aber auch nonverbal durch das Vorenthalten von wichtigen Informationen. Darüber hinaus kann es aber auch zu physischem Mobbing kommen, nämlich wenn es zur Anwendung körperlicher Gewalt kommt. Bei permanentem Ignorieren beispielsweise handelt es sich um eine psychische Form des Mobbings. Doch nicht jede spannungsgeladene Situation am Arbeitsplatz stellt unbedingt Mobbing dar. |
Arbeitsrecht Bönen - Arbeitsvertrag
Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht von einem schriftlichen Arbeitsvertrag abhängig. Auch eine mündliche Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses unterliegt den grundlegenden Rechten und Pflichten aus den entsprechenden Gesetzen.
Da viele Tätigkeiten mittlerweile sehr komplex geworden sind und die Arbeitsverträge dementsprechend umfangreich sind, bietet sich eine Überprüfung des Arbeitsvertrages vor der Unterzeichnung an.
Da ich auch Arbeitsverträge für Unternehmen entwerfe, habe ich die entsprechende Kenntnis, um Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche versteckte Klauseln, die für den Arbeitnehmer nachteilig sein können, zu überprüfen. Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Arbeitsvertrag an mich!
Arbeitsrecht Bönen - Arbeitszeugnis
Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis existiert nicht. Ein Arbeitszeugnis soll vor allem der Wahrheit entsprechen. Viele Arbeitgeber bedienen sich bestimmter Klauseln, die sich zwar gut lesen, jedoch eine andere Bedeutung für den geschulten Empfänger haben. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Arbeitszeugnis solche Klauseln beinhaltet, überprüfe ich Ihr Zeugnis oder entwerfe ein entsprechendes Zeugnis gerne für Sie. |
Arbeitsrecht Bönen - Insolvenz
Selbst vor der Insolvenz großer Unternehmen, wie Karstadt, Schlecker oder TelDaFax ist man als Arbeitnehmer nicht mehr sicher. Im Falle einer Insolvenzanmeldung des Arbeitgebers werden viele Rechte des Arbeitnehmers abgeschwächt oder geändert.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte, wie z. B. die Beantragung von Insolvenzgeld. Ich übernehme für Sie auch gerne die Anmeldung Ihrer Forderungen bei dem Insolvenzverwalter. Wenden Sie sich bei einer drohenden Insolvenz Ihres Arbeitgebers gerne direkt an mich! Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.