Keine Einschränkung einer Versetzungsklausel durch die Vereinbarung eines Dienstsitzes

Die Vereinbarung eines konkreten Dienstsitzes und einer unternehmensweiten Versetzungsklausel ist nebeneinander möglich.

Demnach wird eine Versetzungsklausel nicht mit der Vereinbarung eines konkreten Dienstsitzes eingeschränkt. Vielmehr wird mit der Vereinbarung eines Dienstsitzes nur der zur Zeit des Vertragsschlusses konkrete Arbeitsort vereinbart.
Dabei ist die Reihenfolge der Vereinbarung unerheblich.
 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 7 Ta 277 10 vom 01.02.2011
Normen: BGB § 307 I 2
[bns]
 

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